Antrag zum Informationsfreiheitsgesetz

In unserer letzten Sitzung am Donnerstag, den 9. Juli, haben wir als Ortsvereinsvorstand beschlossen, einen Antrag zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Bundestransparenzgesetz zu unterstützen. In dem Antrag fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion auf, die im Rahmen des vom Koalitionsausschuss vorgelegten Papiers „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgesehene Entkernung und massive Verschlechterung des Rechts der Bürger:innen auf Herausgabe von Informationen und Transparenz (Informationsfreiheitsgesetz) nicht mitzutragen.

Eine moderne Demokratie braucht eine Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen gegenüber den Bürger:innen. 2006 wurde unter SPD-Regierungsbeteiligung daher auch auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Es hat sich bewährt, fällt heute aber längst hinter die weiterentwickelten Rechte der Bürger:innen in anderen EU-Mitgliedsstaaten und Bundesländern (z. B. Hamburg) zurück. Deswegen hat die SPD vorgeschlagen, es zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln, mit mehr proaktiver Veröffentlichung von Informationen, weniger Gebühren, weniger Ausnahmen und besserer Durchsetzbarkeit.

Der Koalitionsausschuss plant Folgendes: Nichtregierungsorganisationen sollen das Recht auf Herausgabe von Informationen genommen werden, dabei haben gerade sie in der Vergangenheit Skandale aufgedeckt und Informationen für Bürger:innen beschaffen können, die anonym bleiben mussten. Der Koalitionsausschuss verlangt erstmals einen Nachweis, dass Bürger:innen die beantragten Informationen benötigen, damit kehrt er die Rechenschaftspflicht quasi um. Menschen, die schon lange in Deutschland leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, sollen den Rechtsanspruch auf Herausgabe von Informationen ganz verlieren.

Die schon heute vorhandenen, sehr weitgehenden und völlig pauschalen Ausnahmen von der Pflicht zur Transparenz sollen noch massiv ausgeweitet werden. Die Namen aller an einer Entscheidung beteiligten Personen sollen geschwärzt werden, selbst von führenden Mitarbeiter:innen einer Behörde oder involvierten Politiker:innen. Und nicht zuletzt sollen die Gebühren für eine Auskunft „kostendeckend“ sein, sodass Bürger:innen für den Aufwand schlecht organisierter Behörden zahlen müssen und Menschen mit geringerem Einkommen sich keinen Antrag mehr leisten können.

Die SPD steht für „Mehr Demokratie wagen“ und ein weites Verständnis der Freiheiten der Bürger:innen in einem modernen Staat. Ein Abbau des Rechts der Bürger:innen auf staatliche Informationen hätte dauch keinerlei Beitrag zu wirtschaftlichem Aufschwung und neuen Jobs, was ja Ziel des Pakets sein soll. Es ist ein Fremdkörper in den Vereinbarungen.

Schon bei den Koalitionsverhandlungen hatte CDU/CSU versucht, eine weitgehende Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes festzuschreiben, war aber am Widerstand der SPD gescheitert. Auch diesmal muss sich die SPD-Bundestagsfraktion einer Entkernung und Verschlechterung des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden entgegenstellen, es ist ein Pfeiler unserer Demokratie. Deswegen hat die SPD vorgeschlagen, es zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln, mit mehr proaktiver Veröffentlichung von Informationen, weniger Gebühren, weniger Ausnahmen und besserer Durchsetzbarkeit.